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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Nazmi Zeka STROHGÄU GaLaBau Einzelunternehmen.

§1 Geltungsbereich
  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen im Bereich Garten- und Landschaftsbau zwischen STROHGÄU GaLaBau, Reinsburgstr. 65a, 70178 Stuttgart (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden.

  2. Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
    Gegenüber Unternehmern gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.

  3. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.


§2 Vertragsabschluss
  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch:

    • schriftliche Auftragsbestätigung oder

    • Beginn der Ausführung der beauftragten Leistungen.

  3. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.


§3 Leistungen
  1. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik im Garten- und Landschaftsbau.

  2. Naturprodukte (z. B. Pflanzen, Rollrasen, Naturstein, Holz) unterliegen natürlichen Schwankungen in Farbe, Struktur und Wuchs. Solche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

  3. Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.


§4 Leistungsfristen und höhere Gewalt
  1. Angegebene Ausführungs- oder Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

  2. Verzögerungen aufgrund von Wetterbedingungen, Materialengpässen, behördlichen Anordnungen oder anderen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), verlängern die Ausführungsfrist angemessen.

  3. Schadensersatz wegen Verzögerung ist nur im Rahmen von §9 dieser AGB möglich.


§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

  • Grundstücksgrenzen und Leitungsverläufe (Strom, Wasser, Gas, Telekommunikation etc.) vor Arbeitsbeginn bekanntgegeben werden

  • Zufahrt, Lagerflächen, Baustrom und Bauwasser – soweit erforderlich – kostenfrei zur Verfügung stehen

  • notwendige Genehmigungen rechtzeitig eingeholt werden

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, können daraus entstehende Verzögerungen und Mehrkosten berechnet werden.


§6 Abnahme
  1. Nach Fertigstellung informiert der Auftragnehmer den Kunden über die Abnahmebereitschaft.

  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 10 Werktagen abzunehmen.

  3. Die Leistung gilt auch als abgenommen, wenn:

    • der Kunde die Abnahme nicht fristgerecht durchführt, obwohl er dazu aufgefordert wurde, oder

    • die Leistung in Benutzung genommen wird.

  4. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


§7 Preise und Zahlung
  1. Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

  2. Abschlagszahlungen nach Baufortschritt sind zulässig.

  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

  4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

  5. Bei erheblichem Zahlungsverzug können Arbeiten bis zur Zahlung eingestellt werden.


§8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von STROHGÄU GaLaBau.


§9 Haftung
  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

  2. Ebenso haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

  4. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.


§10 Gewährleistung
  1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

  2. Die Gewährleistungsfrist für Bauleistungen beträgt 5 Jahre, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

  3. Für Pflanzen wird eine Anwuchsgarantie nur übernommen, wenn eine gesondert beauftragte Fertigstellungspflege vereinbart wurde.

  4. Keine Gewährleistung besteht für Schäden durch:

    • unsachgemäße Pflege durch den Kunden

    • Witterungseinflüsse (z. B. Frost, Dürre, Sturm)

    • Schädlingsbefall oder Krankheiten


§11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Stuttgart.

  3. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


§13 Datenschutz
  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet.

  2. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

  3. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung von STROHGÄU GaLaBau zu finden.


§14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand Februar 2026

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